Home-Office

Beim Wechsel ins Home-Office wird der Esszimmer-Stuhl schnell zum Dauerarbeitsplatz — mit oft schmerzhaften Folgen. Ein eigener Bürostuhl daheim ist die wichtigste Anschaffung.

Was Home-Office anders macht

Förderung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber beteiligen sich seit der Pandemie an Home-Office-Ausstattung. Übliche Modelle:

Steuerliche Absetzbarkeit

Ein Bürostuhl ist als Werbungskosten absetzbar, wenn er nachweislich beruflich genutzt wird. Bei Anschaffungspreisen über 800 € (netto) muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Belege aufbewahren.

Praktische Tipps

Häufige Fragen

Kann ich den Bürostuhl von der Steuer absetzen?

Ja, als Werbungskosten. Bei Anschaffungspreisen bis 952 € brutto sofort, darüber abgeschrieben über die betriebs­gewöhnliche Nutzungsdauer (i. d. R. 13 Jahre für Büromöbel).

Welcher Stuhl passt in eine kleine Wohnung?

Modelle mit kompakter Standfläche und mittlerer Rückenlehne. Chefsessel sind oft zu raumgreifend für kleine Home-Offices.

Wer zahlt im Home-Office?

Gesetzlich ist der Arbeitgeber im Home-Office nicht zur Ausstattung verpflichtet (anders als in der Betriebsstätte). Viele beteiligen sich freiwillig – das lässt sich vertraglich vereinbaren.